Erhöhung des Schmer­zens­geldes bei grob fahrlässiger Unfall­ver­ursachung und verzö­ger­ter Regulierung

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Nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 26.02.2015 ist auch bei Verkehrsunfällen ein grob fahrlässiges oder gar rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr als schmerzensgelderhöhender Faktor zu berücksichtigen.

Ferner hat das OLG in dieser Entscheidung ausgeführt, dass zudem die verzögerte Schadensregulierung, insbesondere durch einen Haftpflichtversicherer als Bemessungsfaktor für die Schmerzensgeldberechnung Beachtung finden kann. Dies setzt aber voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, bedarf einer besonderen Überprüfung.

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