Ihr Anwalt im Erbrecht als Ansprechpartner
für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsgestaltung
Sie wollen Ihren letzten Willen zu Papier bringen und ein Testament erstellen? Bei der Errichtung eines Testaments werden nicht selten Formfehler gemacht oder unklare Formulierungen verwendet, die zur Anfechtbarkeit des Testaments oder zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Ihr Anwalt im Erbrecht unterstützt Sie durch seine Erfahrung und Expertise bei einer gelungenen Nachfolgegestaltung.
Kompetente Beratung und Vertretung durch Ihren Anwalt im Erbrecht
Ihr Anwalt hilft Ihnen bei der Gestaltung und Formulierung Ihres letzten Willens, damit die getroffene Regelung Ihres Nachlasses auch im Ernstfall Bestand hat. Dabei wird besonderer Wert auf Ihre Wünsche gelegt und Sie werden durch Ihren Anwalt im Erbrecht über die Möglichkeiten der lebzeitigen Verfügungen unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte beraten.


Welche Schwerpunkte im Erbrecht werden betreut?
Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.
Testamentsgestaltung
Möchten Sie Streit über Ihren Nachlass unter Ihren Liebsten vermeiden? Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und verständlichen Gestaltung Ihres Testaments.
Erbauseinandersetzung
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und haben Fragen zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Erbes? Wir beraten Sie darüber wem was zusteht und wie Sie am besten vorgehen.
Pflichtteil
Sie sind pflichtteilsberechtigt und wurden testamentarisch enterbt? Oder möchten Sie die Ansprüche einer bestimmten Person minimieren? Wir beraten Sie gerne über das Pflichtteilsrecht.
Vermächtnis
Möchten Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand im Falle Ihres Versterbens als Vermächtnis zukommen lassen? Wir helfen Ihnen bei der Anordnung korrekter und rechtssicherer Vermächtnisse.
Erbschaftssteuer
Wollen Sie zugunsten Ihrer Erben durch lebzeitige Übertragungen oder die richtige Testaments-
gestaltung unnötige Steuern vermeiden? Wir beraten Sie anhand der aktuellen Rechtslage.
Vorsorgevollmacht
Möchten Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verlieren sollten? Wir schnüren mit Ihnen das optimale Vorsorgepaket.
Patientenverfügung
Wollen Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihren eignen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen können? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer rechtskonformen Patientenverfügung.
Ehegattentestament
Sie sind verheiratet und wollen sich gegenseitig und Ihre Kinder für den Erbfall absichern? Wir sind Ihnen gerne bei der Errichtung eines Ehegattentestaments behilflich.
Testamentsvollstreckung
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben auch tatsächlich umgesetzt wird? Wir unterstützen Sie bei der reibungslosen Abwicklung Ihres Nachlasses.
Maximilian Klug
Anwalt für Erbrecht
"Ich begleite Sie als Anwalt im Erbrecht gerne bei der Regelung Ihrer Erbangelegenheit, von der Testamentsgestaltung bis hin zur Erbauseinandersetzung. Mein Hauptanliegen dabei ist es stets Ihre persönlichen Wünsche zu erfragen und bestmöglich umzusetzen. Bei Erbangelegenheiten geht es häufig nicht nur um Geld, sondern um persönliche und familiäre Beziehungen. Dafür ist von einem Anwalt im Erbrecht neben fachlicher Kompetenz auch Einfühlungsvermögen gefragt, um Streit und unnötig hohe Steuerbelastungen zu vermeiden."

Die Tätigkeitsgebiete Ihres Anwalts im Erbrecht
Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.
Zu den Tätigkeitsgebieten im Bereich des Erbrechts gehören neben der Regelung des eigenen Nachlasses auch die Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Ihr Anwalt berät und vertritt Sie bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.
Die Testamentsgestaltung
Ihr Anwalt im Erbrecht unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und Ihrer Nachlassregelung. Eine rechtlich konforme Errichtung des Testaments kann nach Ihrem Ableben Streit zwischen den Erben vermeiden. Für die Testamentsgestaltung bietet das Gesetz nachfolgende Möglichkeiten.
- Handschriftliches Testament
- Notarielles Testament
- Ehegattentestament / Berliner Testament
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Testamentsvollstreckung
- Vorerbschaft / Nacherbschaft
Geltendmachung der Ansprüche des Erben oder Pflichtteilsberechtigten
Häufig stellt sich im Erbfall die Frage, wem welche Ansprüche zustehen und wie diese durchgesetzt werden. Ihr Anwalt im Erbrecht ermittelt Ihren Anteil am Nachlass und unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.