Erbrecht - Schwerpunkt Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Jeder, der sich mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzt, sollte sich nicht nur Gedanken über eine letztwillige Verfügung machen, um den eigenen Nachlass zu regeln, sondern auch für den Fall einer schweren Erkrankung oder einer Demenz Vorsorge treffen. Denn es kann der Fall eintreten, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, über einen medizinischen Eingriff zu entscheiden oder sich mitzuteilen.

Streng genommen nicht dem Erbrecht zuzuordnen, aber dennoch ein wichtiger Bestandteil der Regelung des letzten Willens ist daher das Verfassen einer Patientenverfügung.

Inhalt einer Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Unterschied zur Vorsorgevollmacht bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht werden und insbesondere welche Eingriffe nicht gewünscht werden in Situationen, in denen der eigene Wille nicht mehr erklärt werden kann.

Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, wie z.B. ärztliche Eingriffe. Häufig wird das Ziel vom Verfügenden verfolgt, keine lebensverlängernden Maßnahmen erleiden zu müssen. Durch Errichtung einer Patientenverfügung können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für zukünftige medizinische Maßnahmen ausüben.

Neben der Durchsetzung Ihres eigenen Willens, erleichtern Sie durch klare Bestimmung Ihres Willens auch Ihren Angehörigen möglicherweise belastende Entscheidungen. Zur Durchsetzung des eigenen Willens insbesondere auch gegenüber Ärzten kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden.

Errichtung einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung muss schriftlich, d.h. durch eigenhändige Unterschrift errichtet werden oder durch notarielle Beurkundung. Sinnvoll ist es, sich durch Zeugen oder sogar durch einen Arzt bescheinigen zu lassen, dass Sie bei Errichtung der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.

Eine einmal errichtete Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Auch wenn dies nicht verpflichtend ist, sollte eine Patientenverfügung regelmäßig erneuert oder bestätigt werden, dass diese noch dem aktuellen Willen entspricht.

Laden Sie sich hier das Formular für eine Patientenverfügung online herunter und sorgen Sie für den Ernstfall vor.

Rechtsanwalt Maximilian Klug ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle juristische Fragen im Erbrecht und berät Sie umfassend zum Thema Patientenverfügung. Kontaktieren Sie Ihn telefonisch oder per E-Mail.