Der Pflichtteil im Erbrecht

Steht mir gegenüber dem Erben ein Pflichtteil zu oder muss ich als Erbe einen Pflichtteil auszahlen?

Enkel und Großvater - Generationen im Erbrecht - Prlfichtteil
Generationen im Erbrecht © jsns sabeth für unsplash

Steht mir gegenüber dem Erben ein Pflichtteil zu oder muss ich als Erbe einen Pflichtteil auszahlen?

Diese Frage stellt sich häufig dann, wenn ein Erblasser durch Testament einen oder mehrere Erben bestimmt hat.

Pflichtteilsberechtigt ist neben Kindern auch der Ehegatte. Auch Eltern und Enkelkinder können dann einen Pflichtteil geltend machen, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Kind nicht mehr lebt.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also die Hälfte dessen, was dem Pflichtteilsberechtigten zustehen würde, wenn er nicht durch Testament oder Erbvertrag enterbt wäre.

Wie hoch der Pflichtteil ist, hängt demnach von den konkreten Familienverhältnissen ab. Hat der Erblasser beispielsweise nur ein Kind hinterlassen und war nicht verheiratet, beträgt der Pflichtteil für dieses von der Erbfolge ausgeschlossene Kind die Hälfte des Nachlasswertes. War hingegen ein Ehepartner noch vorhanden oder ein weiteres Kind, so würde dem Pflichtteilsberechtigten nur 25 % des Nachlasses zustehen.

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

Nachdem ein Pflichtteilsberechtigter häufig keinen konkreten Einblick in das Vermögen des Erblassers hat, steht ihm zunächst gegenüber dem oder den Erben ein Auskunftsanspruch zu. Der Erbe ist dann verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in dem sämtlich zum Nachlass gehörende Vermögenswerte (Grundbesitz, Kontoguthaben, Wertpapieranlagen, Wertgegenstände, Bargeld etc.) anzugeben sind sowie die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die Beerdigungskosten zählen.

Nach Erhalt eines solchen Nachlassverzeichnisses, dessen Richtigkeit vom Erben u.U. sogar eidesstattlich versichert werden muss, kann der Pflichtteil beziffert und geltend gemacht werden. Pflichtteil bedeutet stets, dass lediglich ein Geldanspruch gegenüber dem Erben besteht, also kein Anspruch auf Erhalt bestimmter zum Nachlass gehörender Gegenstände.

Kann der Pflichtteil umgangen werden?

Der Pflichtteil kann nur in sehr seltenen Fällen entzogen werden, z.B. dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Straftaten zu Lasten des Erblassers oder naher Angehöriger begangen hat.

Der Pflichtteilsanspruch kann jedoch bei rechtzeitiger Planung häufig reduziert werden, z.B.durch

  • lebzeitiger Schenkungen
  • Heirat
  • Adoption (auch eines Erwachsenen

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