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Familienrecht - Schwerpunkt Elterliche Sorge

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Grundsätzlich besteht bei ehelichen Kindern gemeinsame elterliche Sorge. Das bedeutet, dass Angelegenheiten, die für die Kinder von erheblicher Bedeutung sind, das Einvernehmen der Eltern voraussetzen. Solche Angelegenheiten sind zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge, schulische Belange und Ausbildung. Entscheidungen des täglichen Lebens dagegen obliegen demjenigen Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.

Durch die Trennung ändert sich am Sorgerecht für die Kinder zunächst nichts. Waren Sie verheiratet, bleibt es im Normalfall auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Bei Unstimmigkeiten sollte zunächst außergerichtlich die Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen werden, zum Beispiel im Rahmen eines zu vereinbarenden Vermittlungsgesprächs. Falls keine Einigung möglich kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Alleiniger Maßstab ist immer das Kindeswohl.