Familienrecht - Schwerpunkt Unterhalt

Was ist zum Thema Unterhalt zu beachten? Wir beraten Sie gerne.

Münzen – Unterhalt im Familienrecht - Fackler und Klug | Rechtsanwälte im Allgäu

Wie gehe ich bzgl. des Themas Unterhalt vor?

Der Unterhalt ist für die Eheleute und Kinder die wirtschaftliche Existenzfrage bei Trennung und Scheidung. Das Unterhaltsrecht bildet deshalb einen Schwerpunkt in der Praxis des Familienrechts.

Bei Trennung muss zunächst das relevante Einkommen für eine Unterhaltsberechnung des Unterhaltsschuldners ermittelt werden. Hierfür besteht ein Auskunftsanspruch, den man geltend machen muss. Im Anschluss daran kann Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt korrekt berechnet werden.

 

Wie berechnet sich die Höhe des Unterhaltes?

Der Kindesunterhalt ist der Höhe nach aus der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen.

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man nach der Trennung zwischen Trennungsunterhalt (bis zur Rechtskraft der Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung).

Der angemessene Ehegattenunterhalt richtet sich während der Trennung nach den eheprägenden Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten.

Welche Unterhaltstypen gibt es?

Beim nachehelichem Unterhalt unterscheidet man folgende Unterhaltstatbestände:

  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Erwerbslosenunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt
  • Wegfall einer nicht nachhaltig gesicherten Tätigkeit
  • Ausbildungsunterhalt
  • Billigkeitsunterhalt

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich wie beim Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Sie ergeben sich aus dem gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommen der Eheleute, wobei alle prägenden Einkünfte zu berücksichtigen sind und Erwerbseinkünfte vorab um den so genannten Erwerbstätigenbonus gekürzt werden. Der so errechnete Hälfteanteil der ehelichen Lebensverhältnisse bildet damit den vollen Unterhaltsbedarf des Unterhaltsgläubigers.

Das eigene Einkommen des Berechtigten ist, gekürzt um 10 % Erwerbstätigenbonus wiederum auf den so errechneten Bedarf anzurechnen. Die Differenz ergibt dann den Unterhaltsanspruch.

Wann sollte ich meine Ansprüche geltend machen?

Mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Falle einer Trennung oder Scheidung ist Eile geboten. Denn wenn nicht sofort bei der Trennung der Unterhalt verlangt oder zumindest ein Auskunftsanspruch zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen geltend gemacht wird, kann für die Vergangenheit Unterhalt nicht mehr nach verlangt werden. Ist dort also bei Untätigkeit der Verlust des Unterhalts für die Vergangenheit.

Welche Unterstützung gibt es im Falle eines Rechtsstreites?

Wenn kein Vermögen und geringe Einkünfte vorliegen, kann Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch die Staatskasse für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.

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