Ihr Anwalt im Mietrecht als Ansprechpartner
für Mietverträge, Kündigungen, Mieterhöhungen und -minderungen

Sie stehen vor dem Abschluss Ihres Mietvertrags und möchten diesen überprüfen lassen? Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es besonders wichtig, alle Miet­ver­trags­bedingungen zu prüfen, um unwirksame Bedingungen so früh wie möglich zu identifizieren. Ihr Anwalt im Mietrecht hilft Ihnen bei der Ausgestaltung eines rechtswirksamen Mietvertrags.

Kompetente Beratung und Vertretung durch Ihren Anwalt im Mietrecht

Ihr Anwalt unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Mietverträge, prüft Ihre bereits bestehenden Verträge auf rechtliche Unklarheiten und steht Ihnen bei Fragen zum Thema Kündigung als Experte zur Verfügung. Das Ziel Ihres Anwalts im Mietrecht besteht darin, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Probleme zu entwickeln und Ihnen Rechtsbeistand zu allen juristischen Fragen im Mietrecht zu bieten.

Kanzlei Fackler & Klug - Mietrecht

Kontakt

Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit uns auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Fall.

Kontaktformular

Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Welche Schwerpunkte im Mietrecht werden betreut?

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

Die Tätigkeitsgebiete Ihres Anwalts im Mietrecht

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

Im Bereich Mietrecht berät Sie Ihr Anwalt vor dem Abschluss eines Mietvertrags über dessen Formulierung und Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem unterstützt er Sie bei der Beendigung von Wohnungsmietverhältnissen und der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche.

Die Kündigung von Wohnungsmietverhältnissen

Ihr Anwalt im Mietrecht unterstützt Sie bei der Kündigung von Wohnungsmietverhältnissen, da hier ein besonderer Kündigungsschutz und die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten sind. Ein Vermieter kann nur bei einem besonderen Kündigungsgrund das Mietverhältnis kündigen. Als Kündigungsgründe kommen insbesondere in Betracht:

  • Eigenbedarf
  • Zahlungsverzug
  • Verstöße gegen die Hausordnung
  • Vertragsverletzungen

Formerfordernisse und inhaltliche Anforderungen

Die Kündigung bei Wohnungsmietverhältnissen muss schriftlich erfolgen und es muss zum Ausdruck kommen, dass das Mietverhältnis enden soll. Zudem muss das Schreiben von Hand unterschrieben sein. Bei besonderen Fällen kann ein Mieter der Kündigung widersprechen. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Anwalt im Mietrecht.