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Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Mietrecht - Schwerpunkt Gewerbemietrecht/Pachtrecht

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Bei der Gestaltung eines Gewerbemietvertrages oder bei der Prüfung, welche Rechte und Pflichten sich aus einem solchen Vertrag für die Vertragsparteien ergeben, sind die bei Pacht- und Gewerbemietverhältnissen geltenden Besonderheiten zu beachten. Gewerbliche Mieter werden vom Gesetzgeber teils weniger geschützt, als Wohnungsmieter. Dies eröffnet bei der Verfassung von Gewerbemietverträgen einen größeren Gestaltungsspielraum und dadurch auch eine Vielzahl von Fallstricke.

Insbesondere aufgrund der i.d.R. sehr langen Vertragslaufzeit und der Vielzahl der zu treffenden Vereinbarungen (z.B. wer zahlt welches Inventar) ist es ratsam, einen Pacht- oder Gewerbemietvertrags  durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gestalten oder zumindest vor Unterzeichnung prüfen zu lassen.

Aber auch bei Problemen während eines laufenden Gewerbemietverhältnisses sind bei der rechtlichen Beurteilung stets die für Gewerbemietverhältnisse geltenden Besonderheiten zu beachten.