Mietvertrag im Mietrecht – die Basis eines guten Mietverhältnisses

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Mietvertrages weiter.

Vertragsunterzeichnung - Mietvertrag im Mietrecht - Rechtsberatung zur Vertragserstellung

Grundlage eines jeden Mietverhältnisses ist der Mietvertrag. Nach dem Inhalt des Mietvertrags bestimmen sich die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters, insbesondere was vermietet wird und in welcher Höhe die Miete hierfür zu entrichten ist.

In welcher Form muss ich einen rechtsgültigen Mietvertrag abschließen?

Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Ein mündlicher Mietvertrag ist ebenfalls wirksam, jedoch gibt es bei lediglich mündlichen Vereinbarungen häufig Streit über den Inhalt des Mietvertrages. Aus Beweisgründen ist es daher sinnvoll, das Vereinbarte auch in einem schriftlichen Mietvertrag festzuhalten.

Wurden im schriftlichen Mietvertrag oder bei den mündlichen Vereinbarungen bestimmte Fragen nicht geregelt, dann gelten an Stelle dieser Regelungslücken die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Wurde im Mietvertrag etwa keine Regelung zur Zahlung einer Kaution getroffen, so ist eine solche auch nicht geschuldet, weil das Gesetz eine solche Kautionszahlung nur im Falle einer wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag vorsieht.

Eigentümerwechsel des Mietobjektes: Was passiert mit dem Mietvertrag?

Während eines laufenden Mietverhältnisses besteht kein Anspruch einer Vertragspartei darauf, dass ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird, selbst dann nicht, wenn sich die Rechtslage geändert hat oder aufgrund eines Erbfalles oder eines Verkaufs ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Ein neuer Eigentümer tritt kraft Gesetzes in einen bestehenden Mietvertrag ein. Der bisherige Mietvertrag gilt daher auch in diesem Falle unverändert fort.

Wie muss ich mit Mietvertrags-Vorducken umgehen?

Viele Auseinandersetzungen lassen sich bereits dadurch umgehen, dass Fehler bei der Erstellung eines Mietvertrags vermieden werden. Häufig kommt es vor, dass Vertragsklauseln missverständlich oder unwirksam sind, weil diese nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Insbesondere in Mietvertragsvordrucken aufgenommene handschriftliche Ergänzungen sind häufig unwirksam oder widersprechen Klauseln des Mietvertragsvordrucks.

Gibt es Besonderheiten bei Pacht- und Gewerbemietverträgen?

Vor allem bei Pacht- und Gewerbemietverträgen, z.B. bei Anmietung eines Ladenlokals oder einer Gaststättenpacht ist es insbesondere wegen hoher Investitionskosten und meist langer Vertragslaufzeiten sinnvoll, den Vertrag prüfen zu lassen, bevor man sich vertraglich bindet.

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