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Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Mietrecht - Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

Sie haben eine Eigentumswohnung erworben und möchten bauliche Änderungen durchführen? Ihr Anwalt informiert Sie gerne über die aktuelle Rechtslage, da das Wohnungseigentum sehr speziellen Regelungen unterliegt.

Die Tätigkeitsschwerpunkte Ihres Anwalts im Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht setzt sich Ihr Anwalt mit nachfolgenden Schwerpunkten auseinander.
 
Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung
Die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regeln das Verhältnis der einzelnen Eigentümer untereinander. Ihr Anwalt hilft Ihnen bei der rechtskonformen Formulierung einer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
 

Verwaltung
Die Verwaltung einer Wohnanlage obliegt grundsätzlich den Wohnungseigentümern. Häufig wird diese Aufgabe jedoch an einen Verwalter übertragen. Ihr Anwalt berät Sie bei der Verwalterbestellung, Verwalterabberufung und der Erstellung eines Verwaltervertrags.

Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlungen dienen zum einen der Aussprache der Eigentümer sowie dazu Beschlüsse zu fassen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Ihr Anwalt begleitet und unterstützt Sie gerne bei Eigentümerversammlungen.

Beschlussanfechtung
Mit der Beschlussanfechtung kann das Ziel verfolgt werden, einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft für ungültig erklären zu lassen. Vor Erhebung einer solchen Klage sollte stets fachkundig durch einen Anwalt im Wohnungseigentumsrecht geprüft werden, ob eine solche Beschlussanfechtung Aussicht auf Erfolg hat.

In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Maximilian Klug Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Er steht Ihnen als Wohnungseigentümer oder Hausverwalter rechtlich zur Seite. Auch wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten wollen, berät er Sie persönlich zu allen relevanten rechtlichen Fragen.