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Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Verkehrsrecht - Schwerpunkt Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

In Bußgeldsachen, die ebenfalls rechtsschutzversichert sind, ist eine sachgemäße Verteidigung ohne Vertretung eines Verkehrsanwalts nicht sinnvoll.

Typische Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit sind z.B.:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Geringer Abstand zum Vorausfahrenden
  • Missachtung einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss
  • Drogenfahrt
  • Fehlerhafte Ausrüstung

Es müssen auch bei Ordnungswidrigkeiten stets verwaltungsrechtliche Fragen bzgl. des Führerscheins Berücksichtigung finden.

Wenn ein Bußgeld unvermeidlich ist, setzen wir alles daran, dieses so niedrig wie möglich zu halten und die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister zu vermeiden.