Kontakt

Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit uns auf und wir unterstützen Sie bei Ihrem Fall.

Kontaktformular

Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Verkehrsrecht - Schwerpunkt Verkehrsstrafsachen

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

In Verkehrsstrafsachen, wie z.B.

  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

ist eine sachgemäße Verteidigung ohne Verkehrsanwalt nicht sinnvoll.

Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen hat die Verteidigung auch Auswirkung auf die Haftung und versicherungsrechtliche Folgen. Es müssen zudem auch verwaltungsrechtliche Folgen (z.B. ein möglicher Führerscheinentzug) berücksichtigt werden.

Grundsätzlich versuchen wir bei Verkehrsstrafsachen schon im Ermittlungsverfahren darauf hinzuwirken, dass es erst gar nicht zu einem Strafbefehl oder einer Anklage gegen unseren Mandanten kommt. Wenn eine Strafe unvermeidbar ist, setzen wir alles daran, diese so niedrig wie möglich zu halten und zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern.