In Verkehrsstrafsachen, wie z.B.
- Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
ist eine sachgemäße Verteidigung ohne Verkehrsanwalt nicht sinnvoll.
Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen hat die Verteidigung auch Auswirkung auf die Haftung und versicherungsrechtliche Folgen. Es müssen zudem auch verwaltungsrechtliche Folgen (z.B. ein möglicher Führerscheinentzug) berücksichtigt werden.
Grundsätzlich versuchen wir bei Verkehrsstrafsachen schon im Ermittlungsverfahren darauf hinzuwirken, dass es erst gar nicht zu einem Strafbefehl oder einer Anklage gegen unseren Mandanten kommt. Wenn eine Strafe unvermeidbar ist, setzen wir alles daran, diese so niedrig wie möglich zu halten und zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern.