Verkehrsrecht - Schwerpunkt Verkehrsunfall

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Unfallregulierung weiter.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Rechtsanwalt Robert Fackler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und damit spezialisiert auf Unfallregulierungen aller Art. Wir bearbeiten in unserer Kanzlei Ihren Schadenfall sofort. Unser Ziel ist es, Ihren Schadensersatzanspruch so schnell wie möglich und so hoch wie möglich durchzusetzen.

Warum ist es für mich besser einen Verkehrsschaden anwaltlich regeln zu lassen?

Es geschieht relativ häufig, dass Schäden, insbesondere aufgrund von Verkehrsunfällen, ohne anwaltliche Hilfe „geregelt" werden. Oft kommt schon der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auf den Geschädigten zu und „übernimmt" für diesen die Schadenregulierung. Allerdings ist der Haftpflichtversicherer auch derjenige, der den Schaden zu bezahlen hat, sodass er den Unfallschaden möglichst kostengünstig regulieren wird, was dann sicher nicht zum Vorteil des/r Unfallgeschädigten geschieht. Deshalb kann man nur jedem Unfallopfer raten, sich bei jeder Schadenregulierung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Welche konkreten Nachteile können für mich bei einer Abwicklung durch die Versicherung entstehen?

Gewisse Schadenspositionen werden nur dann ersetzt, wenn der Geschädigte hierauf besteht. Die Versicherer weisen hierauf oft nicht eigens hin. Neben dem Ersatz des Sachschadens kann der Geschädigte z.B. Anspruch auf folgende Posten haben:

  • Ersatz von Auslagen einer merkantilen Wertminderung seines Fahrzeugs
  • Erstattung der Begutachtungskosten,
  • Nutzungsausfall
  • Erstattung von Mietwagenkosten
  • Erwerbsschaden usw.

Regelmäßig erfolgen durch die Haftpflichtversicherer Kürzungen der Schadenspositionen Wertminderung, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, sodass der/die Unfallgeschädigte ohne professionelle Hilfe keinen vollen Schadensersatz vom Unfallverursacher erhält. Bei fiktiver Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis werden von den Versicherern regelmäßig die Verbringungskosten, die UPE - Aufschläge und Lackierkosten gekürzt. Hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze wird auf sogenannte „Referenzwerkstätten“ verwiesen, die aber regelmäßig mit den Versicherern zusammenarbeiten. Bei Totalschaden wird oft auf Restwertangebote verwiesen, die allerdings nicht unbedingt bei der Schadensabwicklung zu Grunde gelegt werden müssen.

Kommen zusätzliche Kosten auf mich zu?

Die Rechtsanwaltskosten sollten keinen Geschädigten davon abhalten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Soweit keine Mithaftung besteht, ist der gegnerische Haftpflichtversicherer voll für die Rechtsanwaltskosten eintrittspflichtig. Sehr oft bestehen Rechtsschutzversicherungen. Wenn eine Mithaftung des Geschädigten im Raum steht, sollte gerade deshalb Rechtsrat eingeholt werden, damit man bei der Haftungsquote nicht benachteiligt wird. Bei bestehender Vollkaskoversicherung und Mithaftung an dem Verkehrsunfall gilt das sog. Quotenvorrecht, was zu einer erheblichen Schadensminderung für den Geschädigten führen kann und was oft übersehen wird.

Bei Personenschäden ist besonders zu beachten:

Bei Personenschaden mit schweren Verletzungen ist zu bedenken, dass bestehende private Unfallversicherungsleistungen rechtzeitig geltend gemacht werden. Die Regulierung von Unfallschäden, gleich welcher Art, sollte von dem Unfallopfer keinesfalls dem Schädiger überlassen werden.