Die Bußgeldbehörde leitet ein Bußgeldverfahren ein, sobald ein Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift, also eine Verkehrsordnungswidrigkeit, vorliegt. Der Bußgeldbescheid wird mit der Zustellung wirksam. Rechtskräftig wird er dagegen erst, wenn kein Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist erfolgt.
Der Anhörungsbogen
Dem Bußgeldbescheid geht in den meisten Fällen ein Anhörungsbogen voraus, aus dem ersichtlich ist, was dem Betroffenen vorgeworfen wird. Hier wird dem Betroffenen zudem die Möglichkeit geboten, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Hier empfiehlt es sich grundsätzlich keine Angaben zu machen, ohne sich vorher von einem Fachanwalt im Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Der Bußgeldbescheid
Wenn nicht bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine Einstellung erwirkt wurde, folgt ein Bußgeldbescheid. Wenden Sie sich nach Erhalt des Bußgeldbescheids auf jeden Fall an einen Fachanwalt im Verkehrsrecht.
- Ihr Anwalt kann im Rahmen der Bußgeldverteidgung sofort Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle bzw. beim zuständigen Amtsgericht beantragen und prüft diese nach Eingang sogleich auf formelle Fehler.
- Ihr Anwalt legt für Sie sofort Einspruch bei der zuständigen Stelle ein und besorgt einen aktuellen Auszug auf dem Fahreignungsregister.
- Ihr Anwalt hilft Ihnen Bußgeld-Punkte zu vermeiden und drohende Fahrverbote abzuwenden.
- Gemeinsam mit Ihnen wird Ihr Anwalt eine strategische und konsequente Verteidigung aufbauen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihr Verfahren erfolgreich zu führen.
Welche Fristen sind bei einem Bußgeldbescheid zu beachten?
Der Einspruch muss binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides eingelegt werden. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Das Fahrverbot und Bußgeld können nach Ablauf der Einspruchsfrist grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Rechtsanwalt Robert Fackler verteidigt seit Jahren mit großer Erfahrung Betroffene im Verkehrsrecht. Es befasst sich ständig mit Verkehrsverstößen, insbesondere mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen. Er steht Ihnen bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr gerne kompetent und zielführend bei.