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Kanzlei Fackler & Klug - Kontakt

Verkehrsrecht - Schwerpunkt Personenschaden

Wir helfen Ihnen bei Ihrer speziellen Fragestellung weiter.

Es können überall Unfälle mit Verletzungen passieren, z.B. im Straßenverkehr, bei der Arbeit, beim Sport oder beim Einkaufen.

Bei Personenschäden wird dann oft nur an das Schmerzensgeld gedacht. Was aber ist ein Haushaltsführungsschaden und wie wird er berechnet? Medizinische Betreuungskosten müssen erstattet werden. Was sind vermehrte Bedürfnisse? Wie setzt man Rentenansprüche gegen Unfallverursacher und Haftpflichtversicherer durch?

Bei Gefahr von Zukunftsschäden ist eine entsprechende Feststellungserklärung zu verlangen. Sonst drohen später Rechtsnachteile, insbesondere die Einrede der Verjährung

Bei solch komplexen Fragen stehen wir Ihnen gerne bei. Wir beraten Sie juristisch, verhandeln mit der Gegenseite über außergerichtliche Vergleiche und setzen Ihre Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens bei Bedarf gerichtlich durch.